Präventive Kieferorthopädie Elbvororte Dr. Stephanie Wodianka Hamburg 3G

Tagesaktueller Test beim Kieferorthopäden?

24. November 2021

In allen Zahnarztpraxen werden strenge Hygienevorschriften eingehalten, die der aktuellen Situation angepasst sind. Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden mit den neuen Infektionsschutzgesetz nun aktuell zum 24.11.2021 aktualisiert:

 

Bei Symptomen einer akuten respiratorischen Erkrankung sollten Behandlungstermine verschoben werden

Sofern es sich nicht um Notfälle handelt, sollten Behandlungstermine von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der Atemwege aufzeigen oder in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Personen hatten, verschoben werden.

  • Grundsätzlich gilt ab Betreten des Gebäudes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske).
  • Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir darum, dass die Patienten die Praxis möglichst OHNE BEGLEITPERSON betreten.
  • Falls Sie als Eltern Fragen haben, teilen Sie uns diese gerne vorab mit. Wir kontaktieren Sie dann während des Termins telefonisch oder geben im Anschluss eine Rückmeldung.
  • Wenn doch eine Begleitperson für die Behandlung notwendig sein sollte, benötigen wir die Vorlage eines offiziellen tagesaktuellen negativen Testergebnisses!

DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS!

 

Der Impfstatus der PatientInnen darf in der Zahnarztpraxis zwar erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patient:innen nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patient:innen müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis oder eine negatives Testergebnis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärzt:innen sind als Heilberufler:innen zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die zahnärztliche Behandlung willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausschließen würden.

Nutzen Sie das Impfangebot!

Unabhängig davon rufen wir alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schützt nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen!

Unabhängig von der Impfung testen sich alle Teammitglieder der Praxis Kieferorthopädie Elbvororte täglich vor dem Betreten der Praxis.

 

Hohe Hygieneanforderungen in Zahnarztpraxen 

 

Grundsätzlich herrschen in allen Zahnarztpraxen generell sehr hohe Hygieneanforderungen. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass das Hygienebewusstsein während der Pandemie bei den Patienten und in den Praxen weiter gestiegen ist. Deshalb gelten für die Zahnarztpraxen generell folgende aktuellen Regeln:

  • Abstandsregeln einhalten
  • Gründliche Reinigung der Hände
  • Benutzung der Desinfektionsspender
  • Tragen einer medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske
  • Mit geputzten Zähnen zum Termin erscheinen
  • Pünktlich zum Termin erscheinen, damit das Wartezimmer nicht überlastet wird
  • Zum Termin mit möglichst wenig Begleitpersonen erscheinen
  • Zahnarzt bzw. Empfangsmitarbeiterin bei Erkältungssymptomen informieren

 

Die Bundeszahnärztekammer aktualisiert permanent ihre Hinweisen zur Risikobewertung in Zahnarztpraxen.

Nehmen Sie die Corona-Krise nicht zum Anlass, notwendige Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zu verschieben.

Quellen: